Sicherheitshinweise Laser

Bei Arbeiten mit dem Laser besteht Verletzungsgefahr durch Blenden der Augen. Deshalb Folgendes beachten:

  • Den Laserstrahl nicht auf Personen, Türen oder Fenster richten.
  • Nie direkt in den Laserstrahl schauen.
  • Für gute Raumbeleuchtung sorgen.
  • Stolperfallen vermeiden.
  • Mechanische Teile gegen Umfallen/Lösen sichern.

 

Laserklasse 1M

Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 4.000 nm. In diesem Spektralbereich sind die meisten in optischen Instrumenten verwendeten Materialien weitgehend transparent. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das bloße Auge ungefährlich, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente (z.B. Teleskope) verkleinert wird.

Laserklasse 2

Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Expositionsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400 nm bis 700 nm erfüllen die Bedingungen für Laserklasse 1. Für ausgedehnte oder diffuse Quellen kann ein Korrekturfaktor angewendet werden.