[FAQ] Häufig gestellte Fragen
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/858, die im Jahr 2020 in Kraft trat, müssen Fahrzeughersteller unabhängigen Betreibern, wie z.B. freien Werkstätten oder Herausgebern von technischen Informationen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) gewähren.
Für den Zugriff auf die Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeugs wurden besondere Bestimmungen festgelegt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass unabhängigen Betreibern der Zugang zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) ermöglicht werden soll, jedoch unter dem Schutz von Sicherheitsstandards und Sicherheitszertifikaten und unter der Bedingung, dass unabhängige Betreiber und deren Mitarbeiter für diesen Zweck unter Vorlage spezifischer Dokumente und Angaben zertifiziert sind.
Aus diesem Grund wurde gemäß Artikel 13 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2018/858 das „EU-Forum für den Zugang zu Fahrzeuginformationen“ eingerichtet. Ziel ist die Erarbeitung eines europaweit harmonisierten Akkreditierungssystems und einer Prozessarchitektur, die unabhängigen Betreibern dabei hilft, Fahrzeuge auf sichere Weise zu warten und zu reparieren, auch wenn dabei die Sicherheitsmerkmale des Fahrzeugs (z. B. Software-Updates) betroffen sind.
Die Einführung startete am 1. Oktober 2023 mit Schweden als erstem Land. Da der Start zu einem bestimmten Datum nicht für alle EU-Länder realisierbar war, werden die Länder im 2-Monats-Rhythmus zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 1. August 2024 starten.
Nach Schweden starteten Dänemark, Finnland und Norwegen (freiwilliger Beitritt zu SERMI als Nicht-EU-Land) zum 01.02.2024 mit dem SERMI-Prozess.
Zum 01.04.2024 folgen Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Die Schweiz - als Nicht-EU-Land - befindet sich ebenfalls in einer Diskussion um einen möglichen Beitritt. UK beabsichtigt ebenfalls der SERMI-Richtlinie beizutreten. Wie bereits erwähnt, ist Norwegen aktuell das einzige Nicht-EU-Land, dass bereits dem SERMI-Schema folgt.
In welchen Fällen man in der Praxis auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Fahrzeuginformationen aus Herstellerportalen zugreifen kann, ist weitestgehend noch unbekannt. Hinzu kommt, dass jeder Hersteller die Informationen, die unter das SERMI-Schema fallen, selbst definiert. So kann es zu Unterschieden bei der Abfrage SERMI-relevanter Informationen bei den verschiedenen Herstellern kommen.
Es ist bekannt, dass eine Abfrage SERMI-relevanter Informationen im Herstellerportal einer Freigabe des Werkstattmitarbeiters mithilfe der SERMI-App bedarf. D.h. ohne Zertifizierung wird der Zugang zu bestimmten Informationen verweigert.
Vom Zertifizierungsprozess sind folgende Unternehmen betroffen:
- Reparaturbetriebe,
- Hersteller oder Händler von Werkstattausrüstung, Werkzeugen oder Ersatzteilen,
- Herausgeber von technischen Informationen,
- Automobilclubs,
- Pannenhilfsdienste,
- Anbieter von Inspektions- und Prüfdienstleistungen,
- Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Mechanikern,
- Hersteller und Reparaturkräfte für Ausrüstungen von Fahrzeugen.
SERMI betrifft hauptsächlich die Fahrzeugkategorien M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung), N (Fahrzeuge zur Güterbeförderung), und O (Anhänger). Für definierte Fahrzeugtypen kann der Hersteller eine Typgenehmigung oder Einzelfahrzeuggenehmigung beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Das betrifft z.B. Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen oder in Hafen- / Flughafenanlagen konzipiert und gebaut worden sind.
Auch Hella Gutmann ist von der SERMI-Verordnung betroffen und wird sich als Unternehmen sowie die betroffenen technische Mitarbeiter SERMI-zertifizieren lassen, da wir auch Informationen von Herstellern benötigen, die für unsere technische Hotline oder die macsRemote Services notwendig sind. Unser Standort in Dänemark ist bereits SERMI-zertifiziert. Der Standort in Deutschland befindet sich in der Zertifizierung.
Welche konkreten Auswirkungen dies auf unsere Produkte und Dienstleistungen haben wird, wissen wir noch nicht, da uns wie der gesamten Werkstattbranche keine Details zur veränderten Nutzung von Fahrzeuginformationen im Herstellerportal vorliegen.
Werden SERMI-relevante Inhalte im Herstellerportal direkt durch eine Werkstatt abgerufen, erscheint eine entsprechende Meldung mit einem QR-Code. Dieser wird mit der SERMI-App gescannt und somit verifiziert. Anschließend wird der Abruf im Herstellerportal freigegeben.
Bei einer Abfrage einer Werkstatt über Hella Gutmann müssen sich beide Parteien verifizieren. In diesem Fall scannt zunächst ein Hella Gutmann-Mitarbeiter den QR-Code im Herstellerportal mit der SERMI-App. Anschließend erstellt er in der App einen Link für die Werkstatt, damit diese ebenfalls den Abruf in der App freigeben kann. Erst wenn beide Parteien sich über die SERMI-App verifiziert haben, wird der Zugang zu den Daten im Herstellerportal gewährt.
Die Konformitätsbewertungsstellen eines jeden Landes informieren Sie über die spezifischen Dokumente und Informationen, die sie benötigen, um sich als Unternehmen und als Mitarbeiter dieses Unternehmens zertifizieren zu lassen.
Im Allgemeinen benötigt ein Unternehmen einen Nachweis, dass es sich um ein Unternehmen im automobilen Umfeld handelt und über einen gewissen Versicherungsschutz verfügt. Die Mitarbeiter müssen ggf. ein Führungszeugnis einreichen. Weiterhin benötigen Sie ein Gerät, auf dem die SERMI-App mit Ihrem Profil installiert ist.
In der Regel läuft der Zertifizierungsprozess über ein Online-Formular der Konformitätsbewertungsstelle. Danach kann die Werkstatt über einen Account auf Ihre Zertifizierungsdaten zugreifen und z.B. neue Mitarbeiter hinzufügen.
Für die Länder, die ein Startdatum haben, gibt es pro Land eine oder mehrere Konformitätsbewertungsstellen (CAB).
Die Liste aller Konformitätsbewertungsstellen (CAB) Ihres Landes sowie der anderen EU-Länder finden Sie hier:
https://www.vehiclesermi.eu/req.html#req
Ob die Konformitätsbewertungsstellen (CAB) der Nicht-EU-Länder auf dieser Website veröffentlicht werden, ist unbekannt.
Die Konformitätsbewertungsstellen (CAB) geben Ihre Preise aktuell nur bei einer Anfrage zur Zertifizierung an. Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter. In der Regel werden jedoch Kosten für die Registrierung der Werkstatt und der einzelnen Mitarbeiter fällig. Dazu kommen Kosten für einen ungeplanten Besuch der Werkstatt während des 5-jährigen Gültigkeitszeitraums sowie der Auffrischung des Zertifikats bei Ablauf der Gültigkeit.
Tatsächlich ähnelt das SERMI-Argument den Begründungen einiger Hersteller für die Zugriffsperren auf die Systemdaten ihrer jungen Fahrzeugmodelle à la Security Gateway. Vorreiter war der Fiat-Chrysler-Konzern. Andere folgten. Als Antwort auf diesen Trend hat Hella Gutmann mit erheblichem Aufwand die für Werkstätten kostenfreie Funktion Cyber Security Management (CSM) in die mega macs-Software implementiert. Eine Funktion, die Gold wert ist, denn ohne sie könnte mit den gesicherten Fahrzeugen keine Kommunikation mehr stattfinden. Letztendlich bedeutet Cyber Security bei Hella Gutmann den weltweiten Zugang zu jüngeren Fahrzeugen von 13 Marken, um den Zugriff über das Diagnosegerät für ausgewählte Prozesse, wie z.B. Fehler löschen, zu ermöglichen.
Die SERMI-Verordnung ist etwas anderes: Es geht im Speziellen um den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI auf den Herstellerportalen. Außerdem betrifft die EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858 alle Fahrzeughersteller und deren Fahrzeuge, die in 27 EU-Ländern auf dem Markt sind.
Sollte es bei einzelnen Tätigkeiten zu Überschneidungen kommen, werden wir ebenfalls darüber informieren.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf www.vehiclesermi.eu